Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stiftung Frauenkirche Dresden
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen der Stiftung Frauenkirche Dresden und den Erwerbern von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Stiftung Frauenkirche Dresden, die durch den Ticketservice der Stiftung Frauenkirche Dresden verkauft werden.
2. Öffnungszeiten
Die Stiftung Frauenkirche Dresden gibt die Öffnungszeiten ihres Ticketservices in den Veranstaltungsvorschauen bekannt.
3. Eintrittspreise
3.1 Die Preise für die Veranstaltungen der Stiftung Frauenkirche Dres-den werden in den Veranstaltungsvorschauen der Stiftung Frauenkirche Dresden veröffentlicht und auf den Originalkarten abgedruckt. Die Stiftung Frauenkirche Dresden ist nicht für Preise verantwortlich, die von Wiederverkäufern, z.B. Reiseveranstaltern, erhoben werden und vom auf der Originalkarten aufgedruckten Preis abweichen.
3.2 Garderobengebühr, Programmhefte sowie sonstige Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten.
3.3 Schwerbehinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens Achtzig von Hundert erhalten gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises für eine Karte eine Ermäßigung von 50%. Enthält der Schwerbehindertenausweis den Nachweis über eine Begleitperson, gilt für diese die gleiche Regelung.
3.4 Weitere Ermäßigungen werden in den Publikationen der Stiftung veröffentlicht.
3.5 Ermäßigungen gelten erst ab einem Kartenpreis von mindestens 10,- €. Eintrittskarten zum ermäßigten Preis können jeweils nur persön-lich in den Vorverkaufsstellen der Stiftung Frauenkirche Dresden erworben werden. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Erwerb und beim Einlass zur Veranstaltung auf Verlangen vorzulegen. Ermäßigte Karten sind grundsätzlich nicht übertragbar. Nach dem Kauf von Eintrittskarten kann keine Ermäßigung mehr gewährt werden.
4. Kartenverkauf
4.1 Zum Verkauf berechtigt sind der Ticketservice der Stiftung Frauen-kirche Dresden und die mit ihm über das Internet kooperierende CTS-EVENTIM AG.
4.2 Der Ticketservice der Stiftung Frauenkirche Dresden verkauft keine Eintrittskarten in Zusammenarbeit mit anderen Verkaufspartnern, auch nicht auf Kommissionsbasis.
4.3 Der Vorverkauf beginnt mit und entsprechend der Veröffentlichung in den Veranstaltungsvorschauen der Stiftung Frauenkirche Dresden.
4.4 Eine Limitierung der Kartenabgabe pro Person bleibt vorbehalten.
5. Kartenbestellungen
5.1 Der Ticketservice der Stiftung Frauenkirche Dresden nimmt während seiner Öffnungszeiten schriftliche und mündliche Kartenbestel-lungen entgegen. Fax-, Email- und Telefonbestellungen werden an Wochenenden und Feiertagen nicht bearbeitet.
5.2 Der Besteller erhält - wenn seinem Kartenwunsch entsprochen werden kann - sobald wie möglich eine Rechnung, aus welcher der Veranstaltungstag, das Programm, die Platznummer(n) und Preis(e), Gebühren sowie das bzw. die Zahlungsziel(e) ersichtlich sind. Zahlun-gen werden grundsätzlich nur bargeldlos und in Euro entgegengenommen.
5.3 Bei Gruppenbestellungen (ab 10 Karten) ist eine Ratenzahlung und Stornierung wie folgt möglich: Die erste Rate wird 4 Wochen nach dem Rechnungsdatum fällig und umfasst 40% der Rechnungsgesamtsumme, mindestens jedoch € 4 pro Karte. Erfolgt die Überweisung der ersten Rate nicht rechtzeitig, erlischt die gesamte Bestellung. Die zweite Rate wird 4 Monate vor dem Veranstaltungstag fällig und umfasst die restlichen 60% der Rech-nungsgesamtsumme. Erst mit dem vollständigen Eingang der ersten und zweiten Rate entsteht der Anspruch des Bestellers auf die bestell-ten Plätze.
Eine teilweise bzw. gesamte Stornierung von Gruppenbestellungen ist nur schriftlich und nur bis 4 Monate vor dem Veranstaltungstag mög-lich. Bei rechtzeitigem Eingang der Stornierungserklärung des Bestel-lers wird der bereits gezahlte Kartenpreis – entsprechend der Anzahl der stornierten Plätze – erstattet; abzüglich einer Stornierungsgebühr von € 4 pro stornierter Karte.
Hat der Besteller 4 Monate vor dem Veranstaltungstag nur die erste Rate, nicht aber die zweite Rate ordnungsgemäß bezahlt, gilt die ge-samte Gruppenbestellung als storniert und die Stiftung Frauenkirche Dresden kann über die Karten anderweitig verfügen.
5.4 Hat der Besteller den Gesamtbetrag (Kassenpreis und Gebühren) wie in der Rechnung angegeben bezahlt und ist dieser dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben worden, werden ihm die Karten zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf Gefahr des Bestellers vor der Veranstaltung zugesandt. Sollten die Karten nicht bis 10 Tage vor der Veranstaltung zugesandt werden können, liegen diese an der A-bendkasse zur Abholung bereit.
5.5 Zu spät eingehende bzw. der Bestellung nicht zuzuordnende Zah-lungen werden grundsätzlich zurück überwiesen. Eine Verrechnung mit anderen Zahlungsverpflichtungen kann nicht erfolgen.
5.6 Bestellungen bzw. Barverkäufe sind vertraglich bindend. Der Ticketservice der Stiftung Frauenkirche Dresden ist grundsätzlich zu keinem Umtausch bzw. zu keiner Stornierung verpflichtet. Ausnahmen enthalten die Regelungen dieser AGB in 7.4 bis 7.6.
5.6 Bezahlte, aber nicht benötigte Karten kann der Kartenerwerber bis einen Werktag vor der Veranstaltung dem Ticketservice der Stiftung Frauenkirche Dresden in Kommission anbieten. Die Abrechnung in Kommission genommener Karten erfolgt nach der Veranstaltung, wobei 10% vom Kartenpreis, mindestens jedoch € 4 pro verkaufter Karte beim Ticketservice verbleiben.
5.7 Der Ticketservice der Stiftung Frauenkirche Dresden bearbeitet grundsätzlich keine unverbindlichen Reservierungen.
6. Verkauf zur privaten Nutzung
6.1. Der Verkauf von Eintrittskarten erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung.
6.2 Ein gewerblicher Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne vorheriges schriftliches Einverständnis durch den Leiter des Ticketservices der Stiftung Frauenkirche Dresden ist untersagt.
6.3 Im übrigen ist das Anbieten bzw. Verkaufen von Eintrittskarten gestattet, wenn es sich nicht um einen in 6.2 geregelten Fall handelt und es nicht vor einer der Kassen des Ticketservices der Stiftung Frauenkirche Dresden stattfindet.
7. Besondere Regelungen
7.1 Für Rollstuhlfahrer stehen gesondert ausgewiesene Rollstuhlstand-plätze im Kirchenschiff zur Verfügung.
7.2 Veranstaltungsänderungen werden - soweit der Stiftung Frauen-kirche Dresden konkret möglich - Bestellern direkt mitgeteilt, über die Medien bekannt gemacht sowie in den Schaukästen und an den Kon-zerteingängen der Frauenkirche veröffentlicht.
7.3 Besetzungsänderungen und - insbesondere damit verbundene - Programmänderungen im vergleichbaren Repertoire begründen kein Rückgaberecht des Besuchers und keine Kostenerstattungspflicht der Stiftung Frauenkirche Dresden. Ersatzbesetzungen erfolgen stets so adäquat, wie es der Stiftung Frauenkirche Dresden konkret möglich ist. Verschiebungen und Verzögerungen des Konzertbeginns haben dann keinen Rückgabeanspruch zur Folge, wenn sie sich innerhalb 1 Stunde nach der auf dem Ticket gedruckten Anfangszeit bewegen.
7.4 Kartenerwerber können bei Änderungen, die nicht von 7.3 umfasst sind, vom Vertrag zurücktreten. Eintrittskarten werden nur bei der Vorverkaufsstelle zurückgenommen, die sie verkauft hat. Der Ticket-service der Stiftung Frauenkirche Dresden nimmt nur Karten zurück, die bei ihm gekauft und - vom Kartenerwerber nachweisbar - für einen Konzertbesuch nicht genutzt wurden. Dem Erwerber werden der bereits gezahlte Kassenpreis und die Gebühren unter Abzug einer Bearbei-tungspauschale in Höhe von 3,00 Euro pro Karte auf ein von ihm anzugebendes Konto erstattet. Weitere Aufwendungen werden nicht ersetzt. Hat der Erwerber die Eintrittskarte(n) vor seinem Rücktritt bereits erhalten, stellt er diese dem Ticketservice der Stiftung Frauen-kirche Dresden mit der Rücktrittserklärung zur Verfügung; andernfalls ist jede Rückerstattung ausgeschlossen.
7.5 Fällt eine Veranstaltung aus, wird der Kassenpreis ohne Gebühren gegen Aushändigung der Originalkarten erstattet. Weitere Aufwendun-gen des Besuchers werden nicht ersetzt. Die Erstattung erfolgt grundsätzlich durch Überweisung auf ein vom Besucher angegebenes Konto.
7.6 Bei Abbruch einer Veranstaltung hat der Besucher keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, wenn zwei Drittel der Gesamt-veranstaltung vorüber sind. Im Fall eines früheren Abbruchs entsteht der Rückerstattungsanspruch, wenn die Stiftung Frauenkirche Dresden den Abbruch zu vertreten hat. Eintrittskarten werden nur bei der Vor-verkaufsstelle zurückgenommen, die sie verkauft hat. Der Ticketservice der Stiftung Frauenkirche Dresden nimmt nur Karten zurück, die bei ihm gekauft wurden. Erstattet wird der Kassenpreis ohne Gebühren. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt. Die Erstat-tung erfolgt grundsätzlich durch Überweisung auf ein vom Besucher angegebenes Konto.
7.7 Die Stiftung Frauenkirche Dresden übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Besuchern durch das Nichtbefolgen der gesondert veröffentlichten Hausordnung sowie der Anweisungen des Einlass- und Ordnungspersonals entstehen.
7.8 Die Stiftung Frauenkirche Dresden ist berechtigt, die ihr durch die Bestellung bzw. den Verkauf von Karten bekannten personenbezoge-nen Daten zu speichern.
7.9 An der Abendkasse hinterlegte und nicht bezahlte Karten liegen bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn bereit. Danach kann über diese Karten anderweitig verfügt werden, ohne dass daraus Nachteile für die Stiftung Frauenkirche Dresden entstehen.
8. Einlass
8.1 Der Besuchereinlass in die Frauenkirche beginnt in der Regel 1 Stunde vor der Veranstaltung.
8.2 Zum Einlass berechtigen nur unversehrte Originalkarten der STIFTUNG FRAUENKIRCHE und der CTS-EVENTIM AG, entspre-chend den aufgedruckten Angaben zur Veranstaltung. Einlassberechtigt ist der Inhaber der Originalkarte. Bei Kartenverlust werden Ersatzkar-ten gegen gesonderte Gebühr nur dann ausgestellt, wenn der Betreffende glaubhaft machen kann, für welchen Platz er eine Karte gekauft hatte.
8.3 Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Originalkarte ausgedruckten Platz, mit Ausnahme der in Ziffer 8.4 genannten Fälle. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung bzw. auf Veran-lassung des Einlasspersonals erlaubt. Es ist nicht gestattet, auf Treppen und Simsen zu sitzen. Standorte von Stuhlplätzen werden durch das Ordnungspersonal festgelegt.
8.4 Nach Beginn der Veranstaltung können zu spät eingetroffene Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die Mitwirken-den erst zu einem von der Stiftung Frauenkirche Dresden festgelegten, geeigneten Zeitpunkt in den Kirchraum auf die ihnen zugewiesenen Plätze eingelassen werden. In einzelnen Fällen ist dies erst zur Pause bzw. überhaupt nicht möglich. Dies gilt auch, wenn der Beginn der Veranstaltung geändert wurde. Die zu spät eingetroffenen Besuchern zugewiesenen Plätze müssen nicht mit den auf den erworbenen Ein-trittskarten angegebenen Sitzplätzen übereinstimmen. Aus dieser Regelung erwachsen für den Besucher keine Ansprüche.
9. Garderobe
9.1 Für die Besucher des Kirchenschiffs und der Seitenschiffe stehen in der Regel bewachte Garderoben im Untergeschoss zur Verfügung. Großes Gepäck, Regenschirme und sperrige Gegenstände sind mit Rücksicht auf andere Besucher dort abzugeben. Für die Aufbewahrung wird eine Gebühr erhoben.
9.2 Der Besucher erhält für bewachte Garderobe eine Garderobenmar-ke. Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe bzw. sonstige Gegenstände bei Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung aus. Verlust oder Beschädigung abgegebener Garderobe bzw. sonstiger Gegenstände müssen dem Garderobenpersonal unverzüglich angezeigt werden. Mit der Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt die Stiftung Frauenkirche Dresden die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zur Höchstsumme von 150,- Euro pro Garderobenmarke. Der Haftung unterliegen nicht in abgegebenen Gegenständen befindliche Sachen und Bargeld. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers. Der Besucher hat den Verlust der ihm vom Garderobenpersonal ausge-händigten Garderobenmarke(n) dem Garderobenpersonal mitzuteilen und den Verlust vor Ort mit einer Zahlung von je € 5,- auszugleichen.
9.3 Im Betstubengeschoss und auf der ersten, zweiten und dritten Empore stehen nicht bewachte Garderoben zur Verfügung. Die Nut-zung dieser Garderoben geschieht auf eigene Gefahr.
10. Bild- und Tonaufnahmen
10.1 Bild- und/oder Tonaufzeichnungen jeglicher Art vor, während und nach der Veranstaltung sind nicht gestattet; sie lösen Schadensersatzan-sprüche aus, wenn Urheberrechte betroffen sind. Die Stiftung Frauen-kirche Dresden bzw. das Einlass- und Ordnungspersonal sind berech-tigt, die Herausgabe der Aufzeichnung zu verlangen, diese zu löschen und den Besucher zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern.
10.2 Gesonderte Vereinbarungen über Bild- und/oder Tonaufzeichnungen können nur mit dem Veranstalter getroffen werden.
10.3 Die Stiftung Frauenkirche Dresden ist ohne Entgeltpflicht gegen-über den Kartenerwerbern berechtigt, Veranstaltungen - auch ohne vorherigen Hinweis - aufzuzeichnen bzw. aufzeichnen und senden zu lassen und den Mitschnitt außerrundfunkmäßig zu verwenden bzw. verwenden zu lassen.
11. Mobiltelefone
Handys und andere elektronische Kommunikations- und Informations-mittel sowie akustische Signalgeber aller Arten sind im Kirchraum außer Betrieb zu halten. Im Interesse anderer Besucher und des stö-rungsfreien Verlaufs der Veranstaltung sind die Stiftung Frauenkirche Dresden bzw. das Einlass- und Ordnungspersonal bei Zuwiderhandlung berechtigt, die Herausgabe zu verlangen bzw. den Besucher zum Ver-lassen der Veranstaltung aufzufordern.
12. Hausrecht
12.1 Die Stiftung Frauenkirche Dresden bzw. das von ihr beauftragte Einlass- und Ordnungspersonal sind berechtigt, Besucher aus dem Kirchraum zu weisen, wenn andere Besucher belästigt werden oder in anderer Weise durch sie der Veranstaltungsbetrieb gestört bzw. die Gefahr der Störung besteht. Dies gilt auch, wenn Besucher keine gültige Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung vorweisen können.
12.2 Das Mitnehmen von Fahrrädern, Kinderwagen, Tieren usw. in die Frauenkirche ist nicht gestattet. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde.
13. Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten ab dem 01.08.2008 in Kraft.
Dresden, August 2008
Stiftung Frauenkirche Dresden
Christine Gräfin v. Kageneck
Mitglied der Geschäftsführung
Pfarrer Sebastian Feydt
Mitglied der Geschäftsführung


