Anrechtsbedingungen der Stiftung Frauenkirche Dresden
Anrechtspartner können nur namentlich benannte Personen sein. Eine Nutzung des Anrechts zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet. Mit dem Kauf eines Anrechtes erkennt der Anrechtspartner folgende Anrechtsbedingungen der Stiftung Frauenkirche Dresden an:
Abschluss und Kündigung eines Anrechtes
- Das Anrecht wird für ein Konzertjahr abgeschlossen.
- Die Möglichkeit zum Erwerb von Anrechten – soweit noch verfügbar – besteht, wenn die Annahme bis zum 30. Oktober 2007 beim Ticketservice der Stiftung Frauenkirche Dresden eingeht.
- Das Anrecht bleibt – wenn im Rahmen der Kündigungsfrist gegenüber dem Ticketservice nicht anders schriftlich gewünscht, entsprechend der ursprünglich gewählten Konzertanzahl und Preisgruppe – ohne besondere Benachrichtigung auch in dem darauf folgenden Konzertjahr zu den dann gültigen Bedingungen wirksam, wenn es nicht termingerecht vom Anrechtspartner oder von der Stiftung Frauenkirche Dresden schriftlich gekündigt wird. Sollten sich Vertragsbedingungen für ein neues Konzertjahr ändern, werden die Änderungen dem Anrechtspartner zugesandt. Der Anrechtspartner erhält die Konzertvorschau für das Folgejahr jeweils spätestens im September.
- Die Kündigung muss schriftlich bis zum 30. Oktober für das kommende Konzertjahr beim Ticketservice bzw. beim Anrechtspartner eingegangen sein. Das bedeutet, dass das Kündigungsrecht beidseitig ist.
Anrechtskarten
- Nach Bezahlung der Anrechtsrechnung bzw. der vereinbarten 1. Rate erhält der Anrechtspartner rechtzeitig vor dem ersten Konzert die Anrechtskarten, auf denen jeweils der Konzerttermin und der Stammplatz vermerkt sind, zugesandt. Der Versand erfolgt zu Lasten der Stiftung Frauenkirche Dresden und auf Gefahr des Anrechtspartners auf dem Postweg. Sollten Sie bis zum 15. November noch nicht im Besitz der Anrechtskarten sein, benachrichtigen Sie bitte den Ticketservice.
- Die Anrechtskarte ist auf andere natürliche Personen übertragbar. Zahlungspflichtiger bleibt in jedem Fall der Anrechtspartner.
- Bei Verlust von Anrechtskarten kann ein Duplikat erworben werden, pro Anrechtskarte wird eine Gebühr in Höhe von 1,00 Euro erhoben.
- Die Anrechtskarten bleiben bis zur Bezahlung des Gesamtpreises im Eigentum der Stiftung Frauenkirche Dresden.
Wahrnehmung von Anrechtsterminen
- Änderungen gegenüber den Angaben auf den Anrechtskarten und der Konzertvorschau der Stiftung Frauenkirche Dresden bleiben vorbehalten. Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen berechtigen den Anrechtspartner grundsätzlich nicht zur Rückgabe der Karten und führen nicht zur Rückerstattung des Kaufpreises bzw. anderen Ansprüchen.
- Kann ein Konzert aus von der Stiftung Frauenkirche Dresden zu vertretenden Gründen bzw. in Folge höherer Gewalt nicht stattfinden, wird der anteilige Anrechtspreis erstattet. Andere Ansprüche entstehen nicht.
- Für vom Anrechtspartner nicht in Anspruch genommene Konzerte wird kein Ersatz geleistet, es erfolgt keine Rückerstattung.
- Es ist grundsätzlich kein Umtausch der Anrechtskarten beim Ticketservice möglich, da ein Anspruch auf Ermäßigung nur für die bestimmten Konzerttermine besteht. Anrechtskarten können beim Ticketservice in Kommission gegeben werden unter der Voraussetzung, dass das Konzert ausverkauft ist. Die Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung. Die Kommissionsgebühr beträgt 10 % des Anrechtspreises, aber mindestens 2,00 Euro je Karte.
Bezahlung des Anrechts
- Grundsätzlich wird mit Übersendung der Rechnung der Jahresbetrag zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Abschluss des Anrechtsvertrages kann jedoch auch eine Bezahlung in zwei Raten über je eine Hälfte des Gesamtanrechtspreises vereinbart werden.
- Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung oder Lastschrifteinzugsverfahren. Wenn sich der Anrechtspartner nicht vertragsgemäß verhält und dadurch der Stiftung Frauenkirche Dresden Schaden entsteht, z.B. wenn das Kreditinstitut bei nicht ausreichendem Kontenstand bzw. durch nicht mitgeteilte Kontenänderungen die Abbuchung verweigert, wird dieser dem Anrechtspartner berechnet.
- Wird eine fällige Zahlung auch nach schriftlicher Mahnung nicht geleistet, kommt der Vertrag nicht zustande bzw. erlischt der schon bestehende. Wird bei Ratenzahlung eine fällige Zahlung nach schriftlicher Mahnung nicht geleistet, erlischt der Vertrag und die Anrechtskarten müssen sofort zurückgegeben werden. Es werden Mahngebühren berechnet.
- Änderungswünsche zum Anrecht sowie Mitteilungen zu Änderungen des Namens, der Anschrift und der Bankverbindungen erbittet der Ticketservice der Stiftung Frauenkirche Dresden persönlich oder schriftlich unter Angabe der auf den Anrechtskarten angegebenen Kundennummer. Die Stiftung Frauenkirche Dresden tritt nicht für eventuelle Schäden ein, die dem Anrechtspartner durch verspätete oder unrichtige Änderungsmitteilungen entstehen.
Datenschutz
Nach den Bestimmungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes weist die Stiftung Frauenkirche Dresden darauf hin, dass sie im Rahmen der Geschäftsverbindungen personenbezogene Daten ihrer Anrechtspartner speichert und verarbeitet.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung Frauenkirche Dresden, falls in den hier vorliegenden Anrechtsbedingungen keine Abweichungen festgelegt werden. Diese sind in den Vorverkaufsstellen der Stiftung Frauenkirche Dresden und unter www.frauenkirche-dresden.de veröffentlicht.
Stiftung Frauenkirche Dresden
Dresden, Juni 2007



