Hausordnung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bauweise der Frauenkirche
von den heutigen Bauvorgaben abweicht. Hieraus folgen Gefahren
beim Kuppelaufstieg, die eine besondere Sorgfalt der Besucher
erfordern. Dies betrifft speziell die Begehung der sehr steilen Leiterund
Wendeltreppen.
Aufgrund dieser Gefahren ist der Kuppelaufstieg für Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre nur in Begleitung von volljährigen Aufsichtspersonen erlaubt. Diese müssen eine ständige Aufsicht der Kinder und Jugendlichen gewährleisten. Eine sorgfältige und intensive Beaufsichtigung ist im Bereich der Leiter- und Wendeltreppen und der Aussichtsplattform erforderlich.
Wir empfehlen dringend, den Kuppelaufstieg
1. nur in gutem Gesundheitszustand anzutreten, nicht wenn Sie unter Höhen- und/oder Platzangst, Einschränkungen des Bewegungsapparates,
Erkrankungen der Atemwege oder Sehbehinderung leiden.
2. nur mit festem Schuhwerk
Bei Nutzung des Aufzuges ist der Aufstieg durch das Treppenhaus
nicht möglich. Auf dem gesamten Weg im Gebäude ist Lärm und lautes
Sprechen zu vermeiden.
Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer ist sowohl auf dem Weg
zur Aussichtsplattform als auch auf der Aussichtsplattform selbst verboten.
Es ist strengstens untersagt, Gegenstände von der Aussichtsplattform
zu werfen.
Der Kuppelaufstieg ist witterungsabhängig. Bei Vereisung auf der Aussichtsplattform oder einer Windstärke über 6 ist der Ausstieg nicht
möglich.
Das Mitführen größerer Gepäckstücke, Speisen und Getränke ist nicht
gestattet.
Schirme können am Beginn der Treppe (R.801) in Schirmständer abgestellt werden. Eine Haftung für abgestellte Schirme wird nicht übernommen.
Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Eltern haften für ihre Kinder. Der Kuppelaufstieg erfolgt auf eigene
Gefahr.
Diese Hausordnung tritt am 6. Juni 2008 in Kraft. Sie kann durch zusätzliche Festlegungen geändert und ergänzt werden.
Kuppelaufstieg Frauenkirche Dresden GmbH




