Leitlinien der Stiftungsarbeit
Bis zur Vollendung des Wiederaufbaus bestand die wesentliche Aufgabe der Stiftung Frauenkirche Dresden satzungsgemäß in der Rekonstruktion der Dresdner Frauenkirche als Kirche und einmaliges Zeugnis der Weltarchitektur und als tragendes Erscheinungsbild des europäischen Kulturzentrums Dresden nach dem Entwurf des Erbauers George Bähr. Seit der Vollendung des Wiederaufbaus stehen die gemeinnützige, kirchliche Nutzung und der Erhalt des Baues im Mittelpunkt der Stiftungsarbeit.
Die vom Kuratorium der Stiftung Frauenkirche in seiner konstituierenden Sitzung am 12. Januar 1995 beschlossenen Leitlinien schreiben untere anderem fest:
Baugestalt
Der Wiederaufbau der Frauenkirche sollte
- unter weitgehender Verwendung der historischen Bausubstanz
- in enger Anlehnung an die Originalpläne ihres Erbauers George Bähr
- unter Berücksichtigung damals wie heute gültiger baumeisterlicher Prinzipien
- unter Einsatz moderner Erkenntnisse der Baustatik, der Bauphysik und der Bautechnologie
- entsprechend den Grundsätzen archäologischer Rekonstruktion
erfolgen.
Nutzung der Kirche
In der Nutzung der wieder aufgebauten Frauenkirche sollen
- ihrer historischen Funktion als Gotteshaus entsprechend, gottesdienstliche und kirchenmusikalische Veranstaltungen im Vordergrund stehen
- ihrem Schicksal totaler Zerstörung angemessen, das Gedenken an Opfer und Leid eine würdige Stätte finden, insbesondere in den unteren Räumen der Kirche und in Anschauung des Äußeren
- ihrer Bedeutung als Baukunstwerk höchsten Ranges gemäß, den Darbietungen der Künste – insbesondere der Musik – Raum gegeben werden
- ein Ort der Begegnung geschaffen werden, an dem Vorträge, Versammlungen und Symposien stattfinden
- Gelegenheit zum Erleben für jedermann geboten werden, indem der großartige barocke Innenraum besichtigt und innerhalb der Kuppel umlaufend bis zur Laterne aufgestiegen werden kann, um die wieder erbaute Stadt zu sehen
- auch funktionsbedingte Flächen im unterirdischen Außenbauwerk Berücksichtigung finden, zumal dies durch die Bauplanung ermöglicht wird
- entsprechend dem bisher verfolgten Baukonzept alle satzungsgemäßen Möglichkeiten offen bleiben
- in jedem Fall Geist und Würde des Baues gewahrt bleiben.



