Stellungnahme

Leider sind immer wieder Besucher enttäuscht, wenn Ihnen der Aufstieg zur Kuppel verwehrt bleibt. Gelegentlich wird dann die Vermutung geäußert, die Frauenkirche sei für behinderte Mitbürger nicht zugänglich. Wir möchten daher einerseits erläutern, warum es Beschränkungen im Zugang zur Kuppel gibt und andererseits der Verallgemeinerung vorbeugen, die Frauenkirche sei „für Behinderte verboten“.

Seit 1996 fanden in der Unterkirche der Frauenkirche regelmäßig Gottesdienste, Andachten, Kirchenführungen und Konzerte statt, zu denen behinderte Menschen herzlich eingeladen waren. Für Menschen, die im Rollstuhl leben, bestand die Möglichkeit über einen Aufzug im Nordost-Treppenhaus in die Unterkirche zu gelangen. Sehr viele behinderte Menschen haben während der Zeit des Wiederaufbaus die Frauenkirche erleben können.

Seit der Weihe der Frauenkirche laden Gottesdienste, Andachten, Konzerte und freie Besichtigung in den Kirchraum der Frauenkirche ein. Menschen, die im Rollstuhl leben, können die Außentreppen durch einen Aufzug überwinden und über eine geneigte Ebene in den Kirchraum gelangen.

Leider gibt es Einschränkungen der Zugänglichkeit bestimmter Bereiche, weil die wieder aufgebaute Frauenkirche ein historisches Gebäude ist. Sie wurde unter weitgehender Verwendung historischer Bausubstanz gemäß den historischen Originalplänen wieder errichtet. Deshalb weicht das archäologisch wieder aufgebaute Gotteshaus von den Vorgaben der heutigen Baugesetzgebung und der DIN ab. Für den von der Bauaufsicht abgenommenen Weg zur Aussichtsplattform bedeutet dies eine Verantwortung der Stiftung Frauenkirche für die Sicherheit der Besucher, die sich in den in der Hausordnung formulierten Zugangsvoraussetzungen ausdrückt. Leider kann die Stiftung diese Verantwortung nicht an den einzelnen Besucher abgeben, da die Gesetzeslage dies nicht gestattet. Wir bedauern dies sehr, denn einen „Zugang auf eigene Verantwortung“ hatten wir ursprünglich vorgesehen. Die Hausordnung hängt für jeden Besucher einsehbar im Schaukasten vor dem Eingang zum Kuppelaufstieg aus. Die strengen Zugangsvoraussetzungen sind den Gefahren des Weges zur Aussichtsplattform geschuldet, vor allem den steilen Leiter- und Spindeltreppen im Laternenhals. Zwischen der Ankunftsstation des Aufzuges bis zur geneigten Ebene des Wendelganges sind mehrere, teilweise sehr schmale und steile Treppen zu überwinden. Die beigefügten Fotos vermitteln einen anschaulichen Eindruck.

Wir verstehen die Enttäuschung und Verärgerung der Menschen, für die der Kuppelaufstieg aufgrund der o. g. Bedingungen nicht möglich ist. Dass die Frauenkirche heute und nach der Weihe Behinderten offen steht, möchten wir deutlich unterstreichen und Sie herzlich zu unseren Veranstaltungen einladen.

Dr.-Ing. E. h. Eberhard Burger
Stiftung Frauenkirche
Baudirektor / Sprecher der Geschäftsführung