Taufen in der Frauenkirche

In der Frauenkirche besteht für Kinder und Erwachsene die Möglichkeit, durch die Taufe in die christliche Gemeinschaft aufgenommen zu werden.

Voraussetzungen

Sowohl Kinder als auch Erwachsene können getauft werden. Während Erwachsene den Schritt eigenverantwortlich unternehmen, entscheiden für Kinder die sorgeberechtigten Eltern. Dabei sollte mindestens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche sein. Bei Kindstaufen sind zwei bis sechs Paten zu benennen. Das Patenamt ist an die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche gebunden, die Hälfte der Paten sollte evangelisch sein. Vor der Taufe eines Erwachsenen ist der Besuch eines Taufvorbereitungskurses verpflichtend.

Termine

Taufen finden in der Frauenkirche einmal monatlich in einem eigenständigen Taufgottesdienst (i.d.R. sonntags 15 Uhr) statt. Darüber hinaus wird in einem Vormittagsgottesdienst im Monat getauft. Erwachsenentaufen finden in einem besonderen Gottesdienst in der Nacht zum Ostersonntag statt, nachdem die Täuflinge einen Taufvorbereitungskurs besucht haben.

Terminvergabe

Bitte wenden Sie sich schriftlich an das Pfarrbüro und geben Sie Ihre Terminvorstellungen bekannt. Die Pfarrer und Mitarbeiter werden daraufhin prüfen, inwiefern Ihren Wünschen entsprochen werden kann. Ist eine Taufe möglich, erhalten Sie einen schriftlichen Terminvorschlag. Nachdem dieser Ihrerseits bestätigt worden ist und die notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine schriftliche Terminbestätigung seitens des Pfarrbüros. Erst damit wird der Termin verbindlich.

Fristen

Die Vergabe der Tauftermine erfolgt jeweils ein halbes Jahr im Voraus. Ab dem 1. Januar eines Jahres können Sie Termine für das zweite Halbjahr des gleichen Jahres anfragen, ab dem 1. Juli Termine für das erste Halbjahr des Folgejahres. Beispiel: Ab dem 1.1.2008 können Sie Termine, die zwischen dem 1.7. und dem 31.12.2008 liegen, anfragen.

Unterlagen

In Vorbereitung einer Kindstaufe ist es erforderlich, dass die Eltern Kontakt mit der Kirchgemeinde aufnehmen, der sie angehören. Das ist in der Regel die Wohnortgemeinde. Dort trägt man den Wunsch vor, sein/e Kind/er in der Frauenkirche (und nicht der eigentlich zuständigen Heimatgemeinde) taufen zu lassen. Stimmt die Heimatgemeinde diesem Wunsch zu, stellt sie eine so genannte Dimissoriale aus. Zudem werden die Taufanmeldung (liegt bei der Heimatgemeinde aus) und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes benötigt. Die Paten müssen eine Patenbescheinigung vorweisen, die von ihrer Heimatgemeinde ausgestellt wird und nachweist, dass sie das Patenrecht haben.

Kosten

Für eine Taufe in der Frauenkirche entstehen Ihnen keine Kosten.