Trauungen

In der Frauenkirche haben Paare die Möglichkeit, sich trauen zu lassen. (Hinweise für Paare, die ein Ehejubiläum feiern, finden Sie hier.)

Voraussetzungen

Eine Trauung in der Frauenkirche ist eine kirchliche Handlung in einer evangelischen Kirche. Daher setzt eine Trauung die Kirchenmitgliedschaft voraus. Für Paare, die unterschiedlichen Konfessionen angehören, besteht in Absprache die Möglichkeit einer kirchlichen Trauung konfessionsverschiedener Paarre (ev./kath.). Paare, bei denen nur einer Mitglied der evangelischen Kirche ist, können einen Gottesdienst aus Anlass der Eheschließung feiern. In jedem Fall muss jedoch der kirchlichen Hochzeit die standesamtliche Zeremonie vorausgegangen sein und die Zustimmung des zuständigen Pfarramtes vorliegen.

Termine

Trauungen finden in der Frauenkirche ausschließlich samstags statt. In der Regel sind pro Monat an zwei Samstagen Termine um 11 und 13 Uhr für Tauungen vorgesehen. Die Vergabe erfolgt durch das Pfarrbüro der Frauenkirche.

Terminvergabe

Bitte wenden Sie sich schriftlich an das Pfarrbüro und geben Sie Ihre Terminvorstellungen bekannt. Die Pfarrer und Mitarbeiter werden daraufhin prüfen, inwiefern Ihren Wünschen entsprochen werden kann. Ist eine Trauung möglich, erhalten Sie einen schriftlichen Terminvorschlag. Nachdem dieser Ihrerseits bestätigt worden ist und die notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine schriftliche Terminbestätigung seitens des Pfarrbüros. Erst damit wird der Termin verbindlich.

Fristen

Die Vergabe der Trautermine erfolgt jeweils ein Jahr im Voraus. Ab dem 1. Januar eines Jahres können Sie Termine für das erste Halbjahr des Folgejahres anfragen, ab dem 1. Juli Termine für das zweite Halbjahr des Folgejahres. Beispiel: Ab dem 1.1.2008 können Sie Termine, die zwischen dem 1.1. und dem 30.6.2009 liegen, anfragen.

Unterlagen

In Vorbereitung der Trauung ist es erforderlich, dass die Ehepartner Kontakt mit der Kirchgemeinde aufnehmen, der sie angehören. Das ist in der Regel die Wohnortgemeinde. Dort trägt man den Wunsch vor, sich in der Frauenkirche (und nicht der eigentlich zuständigen Heimatgemeinde) trauen zu lassen. Stimmt die Heimatgemeinde diesem Wunsch zu, stellt sie ein so genanntes Dimissoriale und eine Aufgebotsniederschrift aus. Diese Schreiben sind Grundlage für eine Terminbestätigung seitens des Pfarrbüros. Zudem wird eine Kopie der standesamtlichen Heiratsurkunde benötigt, die spätestens am Tag der kirchlichen Trauung vorgelegt werden muss.

Kosten

Für die Aufwendungen der Stiftung Frauenkirche wie bspw. für Organisten- und Kirchnerdienste, Blumenschmuck, Erstellung des Gottesdienstprogramms, Licht- und Tontechnik usw. wird eine Gebühr erhoben. Nähere Auskünfte erteilt das Pfarrbüro.