Ihre Zustiftung hilft die Frauenkirche nachhaltig zu bewahren
Mit einer Zustiftung – einer Spende in den Vermögensstock – bleibt Ihr Kapital in den Eigenmitteln der Stiftung Frauenkirche Dresden auf Dauer erhalten.
Ab einer Zustiftung in Höhe von 2.500 € werden Ihr Name und die Höhe Ihrer Zustiftung im Geschäftsbericht der Stiftung Frauenkirche Dresden im Stiftungskapital ausgewiesen.
Zustiftungen werden vom Gesetzgeber in besonderer Weise bevorzugt behandelt und sind über den normalen Spendenabzug hinaus steuerlich absetzbar. Sie erhalten eine Spendenbescheinigung.
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