Hausordnung

Die Frauenkirche Dresden ist eine offene Kirche für alle.
Bitte beachten Sie die Regelungen für den allgemeinen Besuch und für die Nutzung des Kuppelaufstieges.

Präambel

Die nach historischem Vorbild wiederaufgebaute Frauenkirche Dresden ist ein Ort des Glaubens, kultureller Begegnung und historischer Erinnerung. Sie wird verantwortet von der gemeinnützigen Stiftung Frauenkirche Dresden („Stiftung“). Alle Besucher*innen und Mitwirkende bei Veranstaltungen sind eingeladen, diesem Raum mit Achtsamkeit, Respekt und Rücksichtnahme zu begegnen. Die Würde dieses kirchlichen Ortes und die Sicherheit aller Anwesenden sind jederzeit zu wahren.
Diese Hausordnung gilt verbindlich für:

  • Besucher*innen des Kirchraums, der Unterkirche, der Außenbauwerke und der Kuppel
  • Mitarbeitende der Stiftung
  • Ehrenamtlich Tätige der Stiftung
  • Externe Dienstleister und Vertragspartner
  • Künstler*innen sowie Veranstaltungsbeteiligte
  • Gäste von Veranstaltungen und Führungen


I. Allgemeine Regeln für den Besuch der Frauenkirche Dresden

1. Selbstverständnis

  • Die Frauenkirche versteht sich als eine offene Kirche für alle Menschen. Sie heißt Besucher*innen unabhängig von kultureller, religiöser oder sozialer Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Alter sowie mit oder ohne körperliche oder seelische Beeinträchtigungen willkommen. Die Stiftung duldet keinerlei Form von Diskriminierung und erwartet von allen Gästen und Mitarbeitenden einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander.
  • Grenzverletzungen verbaler oder körperlicher Art, sexualisierte oder körperliche Gewalt sind für alle Gäste, Mitarbeitenden, Dienstleistenden und weiteren Personen, die sich in der Frauenkirche aufhalten, untersagt.

2. Zugang und Barrierefreiheit

  • Regulärer Eingang: Tür D (im Winterhalbjahr auch Ausgang)
  • Regulärer Ausgang: Tür B (im Sommerhalbjahr)
  • Barrierefreier Zugang zum Kirchenraum: Tür A; barrierefreier Zugang zur Unterkirche: Tür G
  • Regulärer Eingang zur Unterkirche: von innen über Tür F
  • Kuppelaufstieg: Zugang über Tür G, gemäß gesonderter Ausschilderung

3. Verhalten in der Kirche

  • Alle Gäste, Mitarbeitenden, Dienstleistenden und weiteren Personen, die sich in der Frauenkirche aufhalten, sorgen für ein dem kirchlichen Geist des Gebäudes entsprechendes Verhalten.
  • Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Ausnahme bilden zertifizierte Assistenzhunde.
  • Rauchen, offenes Feuer und Raucherwaren sind strikt untersagt.
  • Der Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Substanzen, einschließlich Cannabis, ist in den Räumlichkeiten der Frauenkirche grundsätzlich untersagt.
  • Hiervon unberührt bleibt der liturgische Gebrauch von Alkohol im Rahmen religiöser Zeremonien, insbesondere beim Abendmahl.
  • Ausnahmen vom Alkoholverbot können im Einzelfall für Empfänge im Rahmen von Veranstaltungen sowie für besondere Anlässe genehmigt werden, sofern diese im Vorfeld ausdrücklich durch die Geschäftsführung der Stiftung Frauenkirche Dresden schriftlich bewilligt wurden.
  • Mobiltelefone müssen auf lautlos gestellt oder ausgeschaltet sein.
  • Essen, Trinken oder der Verzehr von Eis sind nicht erlaubt.
  • Das Abstellen von Fahrrädern in der Frauenkirche ist untersagt.

4. Sicherheit und Brandschutz

  • Ausgänge, Durchgänge und Treppenhäuser sind Fluchtwege. Fluchtwege und Notausgänge sind freizuhalten. Fluchtwege sind durch Piktogramme gekennzeichnet.
  • Im Brandfall sind sofort der nächstgelegene „Feuermelder“ (roter Handdruckmelder mit ‚Feuerwehr‘-Aufschrift) zu aktivieren und das Gebäude zu verlassen.
  • Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  • Im Brandfall ist den Anweisungen der Feuerwehr stets Folge zu leisten.

5. Foto-, Film- und Audioaufnahmen

  • Foto-, Film- und Audioaufnahmen sind ausschließlich mit vorheriger Genehmigung der Stiftung in Textform gestattet. Dies gilt insbesondere für journalistische oder kommerzielle Zwecke, die zwingend vorab mit der Kommunikationsabteilung der Stiftung Frauenkirche Dresden abzuklären sind.
  • Geduldet werden Fotos, die mittels mobiler Endgeräte zur rein privaten Nutzung entstehen, sofern
    • dadurch keine Personen ohne deren Einwilligung abgebildet werden,
    • keine urheberrechtlich geschützten Bereiche (z. B. Innenkuppel) zu sehen sind,
    • sie nicht während Veranstaltungen gemacht werden.
  • Die Stiftung behält sich das Recht vor, Angebote und Veranstaltungen selbst aufzunehmen oder aufnehmen zu lassen und diese Aufnahmen zu veröffentlichen.
  • Das Nutzen von Drohnen in und über dem Gebäude ist generell verboten.

6. Hausrecht

  • Das Hausrecht liegt bei der Geschäftsführung der Stiftung bzw. bei den durch die Geschäftsführung beauftragten Vertreter*innen.
  • Den Anweisungen der Aufsichts- und Servicekräfte, Kirchenführer*innen, Küster*innen und technischen Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.

7. Datenschutz

  • Personenbezogene Daten (z. B. im Rahmen von Führungen, Ticketkäufen oder Bildaufnahmen) werden gemäß DSGVO verarbeitet.
  • Hinweise zur Datenverarbeitung sind online und vor Ort einsehbar.

8. Anwendungsbereich

  • Alle im Abschnitt I. enthaltenen Regelungen haben vollinhaltlich Gültigkeit auch für die in den folgenden Abschnitten genannten Angebote und Personenkreise.


II. Kartenpflichtige Konzerte und Veranstaltungen

  1. Der Zutritt erfolgt entsprechend dem auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Eingang (in der Regel über Türen B, C, E, F).
  2. Der Einlass ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich.
  3. Die Plätze sind spätestens 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn einzunehmen.
  4. Spätankommende werden aus Rücksicht auf Künstler*innen und Publikum nicht mehr oder ggf. erst in Pausen eingelassen.
  5. Den Weisungen des Einlassdienstes ist Folge zu leisten.


III. Führungen (angemeldet / öffentlich)

  1. Die Teilnahme an Führungen erfolgt ausschließlich nach Voranmeldung oder im Rahmen öffentlich ausgeschriebener Führungen.
  2. Die Gruppengröße ist begrenzt. Den Anweisungen der Führungsleitung ist Folge zu leisten.
  3. Fremdführungen sind nur nach Genehmigung durch die Stiftung in Textform erlaubt.


IV. Dienstlich und vertraglich tätige Personen

1. Zutritt und Aufenthalt

  • Künstler*innen sowie technische Mitarbeitende nutzen die Eingänge B oder F, es sei denn, es wurde im Vorfeld etwas anderes mit der Stiftung vereinbart.
  • Der Aufenthalt ist ausschließlich während Proben, Konzerten und Vorbereitungen erlaubt. Dies gilt auch für zugewiesene Nebenräume wie z. B. Garderoben.
  • Die Kirche ist spätestens 60 Minuten nach Veranstaltungsende zu verlassen.

2. Sicherheit und Technik

  • Die Orgel- und Sängeremporen sowie Podeste dürfen nur mit Freigabe betreten werden. Es ist besondere Vorsicht geboten.
  • Das Bedienen technischer Anlagen ist ausschließlich eingewiesenem Personal erlaubt.
  • Alle elektrischen Geräte, Fenster und Türen sind nach Veranstaltungen zu sichern.
  • Wasserhähne sind zu schließen.

3. Logistik und Transport

  • Instrumententransporte und der Transport bzw. Aufbau von Podesterie oder sonstiger Veranstaltungstechnik erfolgen über Türen A, B oder F, ggf. über Tür G und A mit Außenaufzug.
  • Transport- und Aufbauzeiten werden in Abstimmung mit Haustechnik und Veranstaltungsleitung koordiniert.
  • Transporte und Aufbau dürfen den öffentlichen Kuppelaufstieg (Zeiten: November bis März täglich 10– 17 Uhr, April bis Oktober täglich 10-20 Uhr) und sonstige Veranstaltungen, zum Beispiel geistliche Formate, Konzerte, Foren nicht behindern.

4. Verhalten im Kirchenraum

  • Der Altarraum darf nur mit Respekt gegenüber sakralen Gegenständen betreten werden.
  • Werbung und Plakatierung oder kommerzielle Präsentationen sind grundsätzlich untersagt, sofern sie nicht von der Stiftung selbst veranlasst werden.

5. Begleitung von Kindern

  • Kinder, die sich im Rahmen dienstlicher Tätigkeiten in der Kirche aufhalten, sind durchgehend zu beaufsichtigen.


V. Mitarbeitende der Stiftung Frauenkirche Dresden

  1. Führungen und Besucherdienste erfolgen ausschließlich durch autorisierte Mitarbeitende.
  2. Die Schlüsselvergabe erfolgt gemäß interner Schlüsselordnung. Ein Verlust ist umgehend der Geschäftsführung oder der Haustechnik der Stiftung zu melden. Bei Verlust ist Schadensersatz zu leisten.
  3. Aushänge (Pläne, Hinweise) sind ausschließlich an vorgesehenen Stellen anzubringen.


VI. Eigenverantwortung der Besucher*innen

  • Alle Besucher*innen sind für ihre persönliche Sicherheit im Rahmen des Kirchenbesuchs selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für das Begehen von Treppen, Emporen und der Kuppel. Eltern und Begleitpersonen tragen die Aufsichtspflicht für mitgebrachte Kinder und hilfebedürftige Personen. Für Schäden, die aus Nichtbeachtung dieser Hausordnung oder aus fahrlässigem Verhalten entstehen, übernimmt die Stiftung keine Haftung.


VII. Ergänzende Hinweise

1. Nachhaltigkeit

  • Bitte vermeiden Sie Müll und nutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter.
  • Die Stiftung achtet auf umweltschonende Abläufe – wir danken für Ihre Mithilfe.

2. Verstöße und Sanktionen

  • Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann ein sofortiger Verweis aus dem Gebäude erfolgen.
  • Ein Hausverbot kann auch zeitlich befristet ausgesprochen werden.
  • In schweren Fällen (z. B. Sachbeschädigung, Störung religiöser Handlungen) behält sich die Stiftung rechtliche Schritte vor.

3. Änderungsvorbehalt

  • Diese Hausordnung kann jederzeit durch die Geschäftsführung ergänzt oder aktualisiert werden


Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Fassungen.

Stiftung Frauenkirche Dresden
Geschäftsführung

Maria Noth Geschäftsführerin
Pfarrer Markus Engelhardt Geschäftsführer



Herzlich willkommen beim Kuppelaufstieg der Frauenkirche Dresden!

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Frauenkirche um ein nach historischem Vorbild wiederaufgebautes Gebäude handelt. Die Bauweise weicht von heutigen baurechtlichen Vorgaben ab. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen und Risiken für Besucher*innen, insbesondere bei der Nutzung von steilen Leiter- und Wendeltreppen sowie bei eingeschränkten Platzverhältnissen.

1. Sicherheit und gesundheitliche Hinweise

  • Der Kuppelaufstieg erfordert eine gute körperliche Verfassung, Trittsicherheit und festes Schuhwerk.
  • Personen mit folgenden Einschränkungen wird vom Aufstieg abgeraten:
    • Höhen- oder Platzangst
    • Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems oder der Atemwege
    • Einschränkungen des Bewegungsapparates
    • Sehbehinderungen ohne Begleitung
  • Der Kuppelaufstieg erfolgt auf eigene Gefahr.

2. Altersregelung und Aufsichtspflicht

  • Kindern und Jugendlichen unter 12 Jahren ist der Aufstieg nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet. Die Begleitperson muss während des gesamten Besuchs die Aufsichtspflicht aktiv wahrnehmen. Eltern bzw. Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder.

3. Zugang und Verhalten

  • Der Zugang zum Kuppelaufstieg erfolgt über Eingang G; der Auslas ebenfalls über G, in Ausnahmefällen über A.
  • Auf-und Abstieg erfolgen zu Fuß über das Treppenhaus.
  • Im gesamten Bereich des Kuppelaufstiegs (inkl. Plattform) halten sich nicht mehr als 120 Personen gleichzeitig auf.
  • Auf dem gesamten Weg zum Aussichtspunkt ist auf angemessenes Verhalten zu achten:
    • Vermeiden Sie Lärm und lautes Sprechen.
    • Rauchen, offenes Feuer und Raucherwaren sind strikt untersagt.
    • Der Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Substanzen, einschließlich Cannabis, ist grundsätzlich untersagt.
    • Es ist untersagt, Gegenstände von der Aussichtsplattform zu werfen.
    • Das Mitführen von Speisen, Getränken, großen Taschen und Rucksäcken sowie sperrigen Gegenständen ist nicht erlaubt.
    • Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.
    • Schirme sind vor dem Aufstieg an den vorgesehenen Ständern zu Beginn der Wendelrampe abzustellen – eine Haftung wird nicht übernommen.
  • Alle Gäste, Mitarbeitenden, Dienstleistenden und weiteren Personen, die sich im Bereich des Kuppelaufstiegs aufhalten, sorgen für ein dem kirchlichen Geist des Gebäudes entsprechendes Verhalten.
  • Der Kuppelaufstieg heißt Besucher*innen unabhängig von kultureller, religiöser oder sozialer Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität sowie Alter willkommen.
    • Die Stiftung duldet keinerlei Form von Diskriminierung und erwartet von allen Gästen und Mitarbeitenden einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander.
    • Grenzverletzungen verbaler oder körperlicher Art, sexualisierte oder körperliche Gewalt sind für alle Gäste, Mitarbeitenden, Dienstleistenden und weiteren Personen, die sich im Bereich des Kuppelaufstiegs aufhalten, untersagt.

4. Wetterabhängigkeit

  • Der Kuppelaufstieg ist witterungsabhängig. Aus Sicherheitsgründen bleibt er gesperrt bei:
    • Glätte durch Eisbildung
    • Windstärken über Stufe 6 (Beaufort)
    • starkem Regen oder Gewitter
    • sonstigen außergewöhnlichen Wetterphänomenen

5. Barrierefreiheit

  • Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist der Kuppelaufstieg leider nicht barrierefrei.
  • Die Wege (Treppenhaus, Wendelrampe, schmale Treppen, niedrige Durchgänge) sind nur zu Fuß und mit körperlicher Anstrengung zu bewältigen.

6. Verhalten im Notfall

  • Der Aufstiegsweg ist mit einer Notrufanlage ausgestattet.
  • Ein Defibrillator steht im Notfall zur Verfügung. Er befindet sich im mittleren Teil der Wendelrampe, nach oben gehend rechts.
  • Über ein Lautsprechersystem können Durchsagen und Anweisungen gegeben werden.

7. Anweisungen des Personals

  • Den Anweisungen des Aufsichtspersonals des Kuppelaufstiegs ist stets Folge zu leisten.
  • Im Brandfall ist den Anweisungen der Feuerwehr stets Folge zu leisten.
  • Bei Zuwiderhandlungen oder Gefährdung anderer Besucher*innen kann der Aufstieg untersagt oder abgebrochen werden.

 

Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Fassungen.

Stiftung Frauenkirche Dresden
Geschäftsführung

Maria Noth Geschäftsführerin
Pfarrer Markus Engelhardt Geschäftsführer