Hausordnung des Kuppelaufstiegs der Frauenkirche

Herzlich Willkommen beim Kuppelaufstieg in der Frauenkirche! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bauweise der Frauenkirche von den heutigen Bauvorgaben abweicht. Hieraus folgen Gefahren beim Kuppelaufstieg, die eine besondere Sorgfalt der Besucher erfordern. Dies betrifft speziell die Begehung der sehr steilen Leiter- und Wendeltreppen.

Aufgrund dieser Gefahren ist er Kuppelaufstieg für Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre nur in Begleitung von volljährigen Aufsichtspersonen erlaubt. Diese müssen eine ständige Aufsicht der Kinder und Jugendlichen in allen Bereichen des Kuppelaufstieges gewährleisten.

Wir empfehlen dringend, den Kuppelaufstieg nur in gutem Gesundheitszustand und mit festem Schuhwerk anzutreten. Wenn Sie unter Höhen- und/oder Platzangst, Einschränkungen des Bewegungsapparates, Erkrankungen der Atemwege oder Sehbehinderung leiden, sollten Sie von einem Kuppelaufstieg absehen.

Der Einlass zum Kuppelaufstieg erfolgt am Eingang G, der Auslass ebenfalls über G, in Ausnahmen über A. Der Aufstieg beginnt mit der Nutzung des Aufzuges; ist dieser außer Betrieb, erfolgt der Aufstieg im Treppenhaus bei Eingang G. Auf dem gesamten Weg im Gebäude ist Lärm und lautes Sprechen zu vermeiden. Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer ist sowohl auf dem Weg zur Aussichtsplattform als auch auf dieser selbst verboten. Es ist strengstens untersagt, Gegenstände von der Aussichtsplattform zu werfen. Das Mitführen größerer Gegenstände, von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Schirme können am Beginn der Wendelrampe im Schirmständer abgestellt werden; eine Haftung wird nicht übernommen. Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.

Der Kuppelaufstieg ist witterungsabhängig. Bei Vereisung der Aussichtsplattform oder einer Windstärke über 6 ist der Aufstieg nicht möglich.

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Eltern haften für Ihre Kinder. Der Kuppelaufstieg erfolgt auf eigene Gefahr.

Vielen Dank für Ihren Besuch!

Die Hausordnung ist seit dem 01. Mai 2015 in Kraft.
Sie kann durch zusätzliche Festlegungen geändert und ergänzt werden.

Anhang zur Hausordnung für den Kuppelaufstieg

Da die Wendelrampe auf einer Länge von 146 m um 19 m ansteigt, wurden zum Ausruhen Sitzgelegenheiten in den Nischen des Wendelganges eingerichtet.

Abweichungen von der DIN und der Baugesetzgebung im Bereich des Zugangs zur Laternenplattform:

  • Die max. Rettungsweglänge ist auf Grund der geometrischen Gegebenheiten und der rekonstruierten Raumstruktur überschritten, und ab Höhe Chordach fehlt ein zweiter Fluchtweg.
    Maßnahmen: Der Weg ist mit einer Notrufanlage ausgestattet. Ein Defibrillator ist für Notfälle vorhanden. Über Lautsprecher ist jeder Punkt des Aufstieges erreichbar, so dass im Bedarfsfall Verhaltensanweisungen gegeben werden können.
  • Die Steigungsverhältnisse der beiden oberen Leitertreppen am Ende der Wendelrampe sowie der beiden Wendeltreppen im Laternenhals und das Fehlen von Zwischenpodesten weichen von den gesetzlichen Vorschriften ab.
    Maßnahmen: Die entsprechenden Ausnahmen und Abstimmungen sind mit der Bauaufsicht besprochen worden. Die Begehung der sehr steilen Leiter- und Wendeltreppen wird nur mit Nutzung des beidseitigen Handlaufes empfohlen. Da beim Abstieg über die Leitertreppe die Auftrittsflächen zu schmal sind, wird das schräge Aufsetzen des Fußes empfohlen.
  • Im oberen Teil der Wendelrampe sind auf Grund der rekonstruierten historischen Raumstruktur die Durchgangshöhen unter der geneigten Hauptkuppelschale nicht über die gesetzliche Laufbreite ausreichend.
    Maßnahmen: Ein Hinweisschild weist auf die reduzierte Durchgangshöhe hin. An den gefährlichen Gewölbekanten sind Filzpolster in Kopfhöhe angebracht.